Dieses Bild stammt aus der Bundesligasaison 2007/2008. Heimspiel Hamburger Sportverein gegen Werder Bremen. Keeper Tim Wieses eigenwillige Fairnessinterpretation gegen Stürmer Ivica Olic (der sich allerdings "nur" eine Prellung im Hals-Schulter-Bereich zuzog)kann kaum als harmlose Härte durchgehen. Schiedsrichter Wagner schien eine GELBE KARTE ausreichend. Von der tz-online wurde das Foul als "Kung-Fu-Attacke des Keepers" bezeichnet. Franz Beckenbauer sprach danach öffentlich von einem "Mordversuch", die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte (immerhin!) unter dem Aktenzeichen 2410 Js 521/08. Staatsanwalt Wilhelm Möllers stellte das Verfahren am 4. September 2008 ein. (Quelle für alles: tz online vom 25.09.2008).
Fußball, so lehrte es uns Franz „Der Kaiser“
Beckenbauer, sei nun mal kein
Schachspiel. Da müsse es doch etwas mehr zur Sache gehen. So weit, so gut.
Das muss aber nicht bedeuten, dass Fußballer wie
marodierende Gewalttäter in den Reihen der gegnerischen Mannschaft wüten müßten,
wie vielfach zu sehen.
Auch die Juristen halten für sporttypische Verletzungen
den Rechtfertigungsgrund der vorherigen „Einwilligung“
(§ 228 StGB) der anderen Spieler nur dann für gegeben, wenn es sich nicht um
eine „vorsätzliche, schwere Missachtung der Regeln“
handele. So jedenfalls formulierte es schon 1960 das Bayerische Oberste Landesgericht.
Dies beispielsweise angewandt auf das
Championsleague-Endspiel FC Bayern München gegen Borussia Dortmund am 25.Mai
2013 im Londoner Wembleystadion – beim
Foul von Dante an Marco Reus (Dortmund) in der 68 Minute:
Die Regel, die der Schiedsrichter (bzw Dante) nicht
befolgt hat, findet sich in der Fussballregeln unter „Feldverweiswürdiges Vergehen“ als
5. einem auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler eine
offensichtliche Torchance nimmt, indem er eine mit Freistoß oder Strafstoß zu
ahndende Regelübertretung begeht.
Für diesen Fall heißt
die vor die Klammer der Verstöße gezogene Regel:
Ein Spieler muß
durch Zeigen der roten Karte des Feldes verwiesen werden, wenn er eine der
folgenden sieben Regelübertretungen begeht.
(Hervorhebung von mir)
Dantes Regelübertretung N° 1 war das Foul (von Schiedsrichter Nicola R i z z o l i richtigerweise für elfmeterwürdig gehalten). Im Falle Dante hätte zusätzlich
Ziffer sieben zugetroffen
7.eine zweite Verwarnung im selben Spiel erhält
Wenn der "gelb-vorbelastete" Dante dem torgefährlich in den Strafraum
eingedrungenen Dortmunder Reuss mit gestrecktem
Bein seinen Fußballschuh in den Bauch rammt, hat das schlicht nichts mit regelgerechtem Spiel zu tun. Auch nicht, wenn er in der bekannten Unschuldslamm
- Manier schon während seines tätlichen Angriffs seine
beiden Händchen in den Londoner Himmel reckt, um uns zu sagen: „ ICH-WAR´s JEDENFALLS NICHT !!“
Und wer zugeschaut hat, kann dieses Foul kaum als "slapstick-foul" (Sportbild online) bezeichnen oder verharmlosen, "Dante foult ihn unbeholfen" (Kicker online) -Dante wusste genau was er tat und tun wollte.
Spieler wie Philipp Lahm, der seit Jahren auf Weltniveau
spielt, zeigen, dass man Fußball auch fair
spielen kann.
Und dass es eben nicht reicht beziehungsweise es ziemlich
hohl und heuchlerisch ist, nur mit dem „Respect“ - Wapperl auf dem Trikot
herumzulaufen.
Da der Schiedsrichter das Foul zu Recht als elfmeterwürdig eingestuft hat (aus circa fünf Metern
Sichtentfernung), hätte Dante in also jedem Fall (siehe oben: „muss“!) vom Platz fliegen müssen.
Selbst wenn es geschehen wäre, bliebe es angesichts der
Gefährlichkeit ein bloßes „Sanktiönchen“:
Außerhalb des Fußballplatzes fiele ein solches Verhalten
–rechtlich unbestritten- wenn nicht Dante mit weichen, noppenlosen Turnschuhen „gespielt“
hätte - unter die gefährliche Körperverletzung von § 224 Strafgesetzbuch, dort Ziffer 2,
Variante „anderes gefährliches Werkzeug“.
Ihn würde damit eine Mindeststrafe
von 6 Monaten Haft oder 18o Tagessätzen erwarten. Ein „Tagessatz“ ist das,
was Dante an einem Tag verdient. Nimmt man halbwegs realistisch an, dass auf
dem fußballerischen Niveau bei Bayern München mindestens 700 000,- Euro/Jahr
verdient werden, würde das eine Mindestgeldstrafe
von 345 205 Euro und 48 Cent bedeuten. DA überlegt man sich vielleicht etwas mehr,
was man tut.
Und zusätzlich müssten für grobe, gewalttätige
Unsportlichkeiten nicht lächerliche Sperren von vielleicht zwei Spielen,
sondern von mehreren Wochen ausgesprochen werden, dann würde es sich auch für
die Vereine nicht mehr lohnen, die Knochenbrecher und Fleischhauer in den eigenen Reihen großzügig und
augenzwinkernd zu dulden (wenn nicht gar mehr).
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