Auch in der Justiz
menschelt es. Das muss einen nicht wundern. Weder ist das Recht „Wissenschaft“,
noch die Verfahrensarten, mit denen es so Gott will unter uns Menschen
Gerechtigkeit schaffen sollte. Und Richter haben Nerven, eine Familie zu Hause,
kranke Kinder, Ärger mit Schöffen, Angeklagten, Rechtsanwälten, zu große
Aktenstapel im Zimmer.
Und dürfen nie aus der
Haut fahren, Teile ihrer Gestimmtheit der Öffentlichkeit im Gerichtssaal präsentieren
– Strafrichter setzen sich sonst leicht der Besorgnis der Befangenheit aus, die
umgehend in ein vorläufiges Platzen
eines Prozesses münden kann.
Das verursacht
einerseits eine gewisse Vorsicht, andererseits kann das Menscheln natürlich
auch dazu führen, dass Gerichte nicht das Recht
zu Grundlage und Massstab der Entscheidung machen, sondern die Ergebnisse ihrer
„Gestimmtheit“: Wer regelmäßig Prozesse verfolgt, merkt oft, wie sich die
Stimmung eines Gerichts plötzlich für oder gegen den Angeklagten wenden kann.
Anfangs war der Vorsitzende von der vorherigen Verhandlung genervt, schnauzt
den nächsten Angeklagten an, schneidet ihm das Wort ab und anderes. Und
plötzlich dreht es sich: das Gericht merkt, dass an der Verteidigung des
Angeklagten doch etwas dran ist und
lässt sich darauf ein.
Und im Fall Gustl Mollath gibt es ein großflächiges
und unglaubliches Versagen sowohl der Beteiligten Richter und Staatsanwälte
(von der „Justiz“ „ministerin“ Mein-Name-ist-Hase-Merk reden wir lieber gar nicht erst) als auch – beinahe!
–des deutschen Rechtssystems im
Ganzen –wenn die Journalisten nicht gewesen wären.
Ein Psychiater, der sich
dafür hergibt, ein „Gutachten“ über die Psyche und strafrechtliche
Gefährlichkeit eines Menschen zu machen, den er NIE GESEHEN HAT….Wenn so etwas bei uns überhaupt möglich ist,
brauchen wir uns über Putin oder den Umgang der Chinesen mit Dissidenten
wirklich nicht in die Brust zu werfen
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