WILD WIE BILD - GSCHEIT WIE ZEIT

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Sonntag, 8. April 2012

UNSER Name ist Hase


"Polizisten als Straftäter" - dieses Thema wird bisher behandelt, als sei es ein Widerspruch in sich. Die Staatsmacht ist an Recht und Gesetz gebunden. Gesetze gelten für Staatsbedienstete unmittelbar, das sagt schon das Grundgesetz (Art.20 Abs.3 GG). Das Maximum an "Strafbarkeit", über das man regelmäßig über Polizeibeamte vor Gericht in Zeitungen lesen kann, lautet "Das Verfahren gegen die Beamten wurde eingestellt". 
Richter machen es sich da regelmäßig einfach: "Welches Interesse sollte ein Beamter daran haben, jemanden zu unrecht zu belasten?" , also: zu lügen? - heisst ihre übliche Frage. Für die meisten Richter gibt es  eine klare Antwort: keins. Also wird der durch eine polizeiliche Aussage Belastete verurteilt.,
Dabei ist das Interesse des Beamten völlig offensichtlich: neben dem am  Selbstbild als aufrechter Staatsdiener ist es sogar gesetzlich fixiert: nur gegen eine rechtsWIDRIGE Diensthandlung darf sich der Bürger wehren ( § 113 Absatz 3 Strafgesetzbuch).Die Beamten haben also allen Grund, ihren Einsatz durch eine Brille zu sehen, die nur RECHTMÄSSIGKEIT erkennen läßt.

 Die notorische Unangreifbarkeit von Polizeibeamten scheint inzwischen etwas ins Wanken zu geraten.Begonnen hat es mit der Polizeiinspektion in Rosenheim, deren Mitglieder sich den Ruf als Prügeltruppe erworben haben. Das Verfahren gegen eine Familie, die des "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" angeklagt war läuft noch. Die Vertretung von Staatsanwaltschaft und Polizei versuchte, die Familienmitglieder als Psychopathen hinzustellen und suchte aus der Vergangenheit einzelner Familienmitglieder akribisch nach Gründen für ein dauerhaftes Problem mit der Staatsmacht. Ein bisschen Pech hat die Anklagbehörde,weil das männliche Familienoberhaupt Polizeibeamter ausser Dienst ist und daher halbwegs gut wußte, wovon er spricht.
In Bayern brachte der Fall einer Dometscherin Einschlägiges. Auch hier dasselbe Schema. Anzeige gegen Beamte, weil sie der Dolmetscherin zahlreiche Verletzungen zugefügt haben sollen. Verfahren gegen die Beamten wegen Korperverletzung wird eingestellt, die Dolmetscherin hat die Anklage wegen Widerstands am Hals.
Der Hergang: bei einer Strafanzeige dreier Rumänen half ihnen die Dolmetscherin, die Anzeige zu erstatten. Im Lauf der Übersetzungen kam die Polizei auf die Idee, die Dolmetscherin behalte etwas für sich und wisse mehr (SZ Nr.24/2012, S. 45). In den darauffolgenden Minuten erlitt die Frau einige merkwürdige Verletzungen: drei Einblutungen am Kopf sowie Hämatome und Schürfwunden. Die  Beamten wussten zu berichten, die Frau habe sich hysterisch aufgeführt und sei dann in ihrer Aufgebrachtheit an eine Tür gerannt (offenbar gleich mehrfach) - daher dann die Verletzungen. 

"Die Vorsitzende Richterin wundert´s, dass sich jemand so verhalten sollte" 
schreibt die SZ nicht ohne berechtigte Süffisanz.
Die Frau selbst berichtet von  Machtgehabe, Erniedrigungen,  Ausländerfeindlichkeit und Gewalt, die sie bei den Beamten beobachtet habe.Einer der beiden habe sie gepackt, hochgezerrt, dann in den Nebenraum verfrachtet und gegen einen Türrahmen gestoßen.
Die beiden Beamten wissen als Zeugen sehr einhellig hiervon nichts, die Rumänen haben dasselbe beobachtet wie die Dolmetscherin.
Die Vorsitzende liess ein Gutachten erstellen, ob die Verletzungen der Frau so geschehen sein könnten wie von den Beamten geschildert. Die Rechtsmedizinerin erklärte, dass das beobachtete "Einnässen" der Frau eine mögliche Reaktion "in Todesangst" sei. Die Verletzungen könne sie sich nicht selbst beigebracht haben. So wurde das Verfahren gegen die Frau immerhin eingestellt. Dass kein  Freispruch erfolgte, lag wohl an einigen  Überreaktionen der Dolmetscherin.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungen gegen die Beamten wieder aufgenommen-es roch ihr zu sehr nach einer abgesprochenen Falschaussage.
Es steht zu hoffen, dass der unerschütterliche Glaube einiger Beteiligter an fest angebrachte Heiligenscheine bei Polizeibeamten nun ins Wanken gerät. Erste Reaktionen gibt es: in Nürnberg wurde zum 1.März 2012 eine neue Dienststelle "Amtsdelikte" eingerichtet, die bei  Beschwerden von Bürgern über polizeiliche Übergriffe tätig werden soll. Hoffentlich ist´s mehr als weiße Salbe.



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