
Vor zweierlei sei gewarnt: so was ist nicht nur"typisch Russland". Auch bei uns kann drei Jahre im Gefängnis landen, wer "öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften[...]den Inhalt des weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören[...]." (§ 166 I StGB)
Schlimmer ist zum zweiten, dass darüber offensichtlich Putin entscheidet. Um seiner lupenreinen Demokratenweste ein weiteres publizistisches Chodorkowski-Desaster zu ersparen, "Ich denke, das Urteil sollte nicht zu hart ausfallen" sprach Putin, der oberste Gerichtsherr. Und das Gericht wird sich in strengster richterlicher Unabhängigkeit daran halten.
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