WILD WIE BILD - GSCHEIT WIE ZEIT

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Montag, 23. März 2009

Wo Ehen so hinführen...

Solche Dinge passieren am Amtsgericht. Ganz normales reales Leben:
Ohne Zeugenaussagen wäre die Justiz oft genug aufgeschmissen. Deren Richtigkeit hat für die richterliche Überzeugungsbildung entscheidende Bedeutung – nicht umsonst reagiert also die Justiz auf lügende Zeugen meist äußerst streng bis gereizt. Bei Rosa S. allerdings verschränkte sich ihre Rolle als Täterin auf schicksalhafte Weise auch mit einer Opferrolle. Hintergrund des jetzigen Verfahrens gegen sie war ein Strafverfahren gegen ihren ex-Ehemann wegen Körperverletzung. Körperverletzung zu ihren Lasten und zu Lasten eines ihrer beiden Söhne. Von diesem gab es eine Erklärung an Eides statt, dass auch er Opfer von Gewalt seines Vaters geworden war. Zum damaligen Strafverfahren gegen ihn war sie von ihrem Wohnort in Hessen zum Amtsgericht Erlangen mit dem ex-Mann in dessen Auto angereist. Dabei habe er ihr die Akte mit der Bemerkung vorgelegt, „sie solle die Wahrheit sagen“. Ob er ihr damit genau das Gegenteil im Gewand der gesetzestreuen Bemerkung hat nahelegen wollen, konnte das Gericht nicht genau klären. Jedenfalls sagte sie nun aus, sie habe damals eigentlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch machen wollen, dann aber doch ausgesagt. Und ihre Aussage lautete nach Belehrung zur Wahrheit, er habe gegen Sie keine Gewalt ausgeübt. Und das war falsch, also eine uneidliche Falschaussage. Dennoch wurde der Ehemann damals in I. Instanz vom Amtsgericht Erlangen zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er zog in die nächste Instanz – das Landgericht Nürnberg stellte das Verfahren (ohne Geldauflage) wegen Geringfügigkeit ein. Inzwischen war es zwischen den damaligen Eheleuten noch zu einem Unterhaltsrechtsstreit gekommen, in dem ein Vergleich geschlossen worden war, nach dem er ihr monatlichen Unterhalt von 600 € zahlen musste. Nach der Nürnberger Entscheidung – von ihm als „Freispruch“ bezeichnet und empfunden, beantragte er nun die Abänderung dieses Unterhaltstitels. Seine Begründung: sie habe in seinem Verfahren „vor Gericht gelogen“ und deshalb sei ihm eine weitere Unterhaltszahlung nicht zuzumuten. Dies war nicht nur eine Dreistigkeit sondersgleichen, sondern dazu unschlüssig: sie hatte ja zu seinen Gunsten gelogen. Dem Gericht war aus dem Strafverfahren wegen Körperverletzung durch den ex-Mann ein über die Angeklagte erstelltes Gutachten bekannt, in dem zu lesen war: sie neige dazu, sich dominanteren Personen zu unterwerfen, dies könne so weit gehen, dass ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit eingeschränkt sei. Aus Gründen der „Waffengleichheit“ zwischen dem Ehemann und der ex- Frau stellte das Gericht auch nun das Falschaussage-Verfahren wegen geringer Schuld ein. (REINHART GROEBE)

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